Erstellung des Jahresabschlusses für Gewerbetreibende und Freiberufler
Als Gewerbetreibender oder Freiberufler ist das jährliche Erstellen eines Jahresabschlusses obligatorisch. Hierbei wird zwischen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung und einer Bilanz differenziert sowie die jährliche Steuerlast ermittelt. Eine Bilanzierungspflicht besteht für Kaufleute des Handelsrechts und Handelsgesellschaften. Steuerrechtlich wird dieser Kreis noch einmal erweitert. Unabhängig davon ist eine freiwillige Bilanzierung bei Bedarf allen Beziehern von Gewinneinkünften möglich.
Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses ist Ihre Finanzbuchhaltung. Wird diese durch uns bereits für Sie erledigt, beschleunigen sich die Prozesse zur Erstellung Ihres Jahresabschlusses, da weitere manuelle Erfassungsabläufe auf diese Weise reduziert oder gar überflüssig werden.
Wir unterstützen Sie gern bei der Jahresabschlusserstellung, die selbstverständlich unabhängig von einer Erstellung der Finanzbuchhaltung durch unsere Mandanten beauftragt werden kann.